Mitgliederversammlung des TuS Nister 1951 e.V. | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mitgliederversammlung des TuS Nister 1951 e.V.

Am Freitag, 19. April 2024, findet

die Mitgliederversammlung des TuS Nister 1951 e.V.

im Gesellschaftsraum der Nauberghalle in Nister statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Alle Mitglieder sind herzlichst eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Benennung des Protokollführers

  3. Anträge zur Tagesordnung und Genehmigung der Tagesordnung

  4. Totengedenken

  5. Ehrungen

  6. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes

  7. Bericht der Schatzmeisterin

  8. Bericht über die Kassenprüfung

  9. Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes

  10. Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes und der Kassenprüfer*innen

  11. Beratung über vorliegende Anträge

  12. Verschiedenes

zu Top 10 Geschäftsführender Vorstand (m/w/d): 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Geschäftsführer, Schriftführer, Jugend-Koordinator

Betr.: Anträge:

Laut § 9 Punkt 8 unserer Satzung kann über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, in der Mitgliederversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden.
Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung ist unzulässig.

Dietmar Giehl

1. Vorsitzender des TuS Nister 1951 e.V.